Zum Bau der Hochwasserschutzanlage Rheinuferstraße in Monheim am Rhein / Heerweg in Leverkusen zwischen Rhein-km 707,0 und 707,5, rechtes Ufer [HWSW Rheinuferstraße] liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor.
Die ARGE HWSW Rheinuferstraße wurde nach Ausschreibung gemäß Vergabeordnung VgV mit der Erstellung der Ausführungsplanung und Bauüberwachung der Lose HWSW Rheinuferstraße (Spundwand), Kanalisation und Verkehrsanlagen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung in den LPH 5-8 und der örtliche Bauüberwachung nach HOAI beauftragt.
Aufgrund geänderter Bemessungsgrundlagen, neuer Regelwerke, Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss, unzureichender Baugrunderkundung und fehlender Tragwerksplanung werden die nachfolgenden Leistungen nach Vergabeordnung VgV ausgeschrieben.
Die Teilleistungen gliedern sich wie folgt auf:- Hochwasserschutzanlage (Spundwand / Winkelstützwand)- Altlastenverdachtsflächen- Geotechnik (Felduntersuchungen, Laboruntersuchungen und Bericht)- Kanalbau- Straßenbau (Verkehrsanlagen)- Tragwerksplanung (verschiedene Lastfälle)- Freianlagenplanung
Ein Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden. Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebot per Mail oder über die offene Bieterkommunikation einzureichen.
Nachforderungen erfolgen mit Frist von 6 Kalendertagen
Ausschlussgrund
Einzureichende Unterlagen: - Arbeitskräfte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mitteilung der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, sowie weitere Angaben siehe Bewerberbogen- Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Planungsleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen- Haftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 7.5 Bewerberbogen
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung Interessen und Beteiligungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 7.1 Bewerberbogen- Erklärung Zusammenarbeit mit anderen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 7.2 Bewerberbogen
Einzureichende Unterlagen: - Befähigung Projektleitung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 7.7 Bewerberbogen
Einzureichende Unterlagen: - Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenzen von vergleichbaren Leistungen der letzten 10 Kalenderjahren, für Mindestanforderungen siehe Bewerberbogen- Erklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 7.10 Bewerberbogen
Einzureichende Unterlagen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlagen 7.3 + 7.4 Bewerberbogen- Eigenerklärung MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 522- Sanktionspaket Art. 5k VO EU 2022/576 (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 523