Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern. Sie plant die Einrichtung einer vierzügigen Kindertagesstätte im Bestand der Hofstelle Kirberger Hof in Monheim Baumberg. Der heutige Hofplatz ist bereits in Kartenwerken des 18. Jahrhunderts verzeichnet und in der Denkmalliste der Stadt Monheim eingetragen. Die siedlungsgeschichtliche Entwicklung des Ortsteils Baumberg wurde maßgeblich von fünf Hofanlagen geprägt, wobei der Kirberger Hof die älteste, bedeutendste und heute einzig erhaltene Anlage darstellt.
Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Maler- und Putzarbeiten gem. Leistungsverzeichnis.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden. Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebot per Mail oder über die offene Bieterkommunikation einzureichen.
Die Nachforderung erfolgt über den Vergabemarktplatz mit einer Frist von 6 Kalendertagen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitteilung der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Nichtvorliegen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Art. 5k VO-EU 2022/576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung MiLoG ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)