Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird voraussichtlich bis zum 20.09.2024 zugehen. Die Leistung ist innerhalb von 24 Werktagen abnahmereif fertig zu stellen.