Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterhaltsreinigung der städtischen Übergangsheime.
Reinigungsintervalle, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen usw. sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Einzelheiten zur Vertragserfüllung werden in einem Dienstleistungsvertrag (=Reinigungsvertrag) geregelt. Auf die Hinweise zur Vertragslaufzeit wird verwiesen.
Es besteht ein einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers auf zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Die mögliche Gesamtlaufzeit beträgt 3 Jahre und endet spätestens am 30.11.2028. Die Ausübung der Optionsrechte zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sechs Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende mindestens in Textform (Fax oder E-Mail) an. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die optionale Beauftragung besteht nicht.
Eine erneute Veröffentlichung ist im Hinblick auf die verbindliche Vertragslaufzeit für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Sollte der Reinigungsvertrag aufgrund der Optionsrechte durch die Auftraggeberin verlängert werden, verschiebt sich die erneute Veröffentlichung jeweils um ein Kalenderjahr. Der späteste Zeitpunkt für die erneute Veröffentlichung ist demnach das 3. Quartal 2028.
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 6 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 7 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Sofern Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden dürfen bzw. müssen, sind diese innerhalb von sechs Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen.Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbetracht des Angebotes betreffen, ist nach § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Eigenerklärung zur Eignung I (EU): Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung I (EU): Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung II (EU): Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung II (EU): Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung II (EU): spezifischer Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung III (EU): Geeignete Referenzen (Dienstleistungen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis für die Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Es reicht in diesem Fall somit aus, wenn ein Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft die Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise erbringt..Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung III (EU): Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung III (EU): Umweltmanagementmaßnahmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestanforderungen:- Die Referenzen wurde in den letzten drei Jahren bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe erbracht und die Vertragslaufzeit muss bei mindestens 12 Monaten liegen.Sofern der Referenzzeitraum und die Vertragslaufzeit nicht identisch sind, können Referenzen benannt werden, die mit mindestens 12 Monaten in den Referenzzeitraum fallen.- Die Referenz muss im Hinblick auf Leistungen und Objekte konkret mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Reinigungsflächen sind daher in der Darstellung der Referenz zu benennen.- Die Überprüfung der Referenz muss zu einem positiven Ergebnis führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss. - Geeignete Referenzen
Mindestanforderung: Die Deckungssummen der Versicherung müssen entsprechend § 11 des Reinigungsvertrages folgende Mindesthöhen aufweisen: - bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 Euro - bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,00 Euro - bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,00 Euro- bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,00 Euro - bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 50.000,00 Euro - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 13 des Reinigungsvertrages sowie § 17 VOL/B.
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
1. Aufgrund der Regelungen des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht u.U. ein Zuschlagsverbot an Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Der Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von diesen Regelungen erfasst ist, ist durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU zu erbringen. Eine Zuschlagserteilung ohne Vorlage dieser Eigenerklärung ist ausgeschlossen.
2. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung zur berücksichtigen. Auf die entsprechenden Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW wird verwiesen.