Die Stadt Hürth erwartet vom Auftragnehmer die Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I" und "Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich" in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannte Schule: Gemeinschaftsgrundschule am Clementinenhof, Schlangenpfad 28, 50354 Hürth
Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule für die GGS "Am Clementinenhof" (Gemeinschaftsgrundschule): Anschrift: Schlangenpfad 28, 50354 Hürth, 50354 Hürth; Telefon: 02233/942310; Fax: 02233/9423434; E-Mail: 113785@schule.nrw.de; Schulleitung: Frau Jennifer Juncker; Anzahl der Schüler/-innen: 199 (Stand: 15.10.2024); Anzahl der Klassen: max.8; Anzahl der OGS-Schüler/-innen: 172 (Stand: 15.10.2024); Anzahl der OGS-Gruppen:8 (Stand:15.10.2024)
Erstes Quartal 2031
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 6 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 7 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Sofern Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden dürfen bzw. müssen, sind diese innerhalb von sechs Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Angaben Formblatt "Zuschlagskriterien" um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung dieser Unterlagen ist nach § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Eigenerklärung zur Eignung I (EU): Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung I (EU): Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung II (EU): Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung II (EU): Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung II (EU): spezifischer Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung III (EU): Geeignete Referenzen (Dienstleistungen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis für die Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Es reicht in diesem Fall somit aus, wenn ein Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft die Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise erbringt..Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung III (EU): Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zur Eignung I (EU): Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis soll unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung abgegeben werden. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Ebenso kann der Nachweis über eine bestehende Präqualifizierung erbracht werden. Die Zugangsdaten zur Präqualifizierung sind in diesem Fall mitzuteilen.Sofern auftragsbezogen Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften gegründet werden, ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu erbringen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Referenz wurde in den letzten drei Jahren bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe erbracht und die Vertragslaufzeit der Trägerschaft liegt bei mindestens drei Jahren. - Sofern der Referenzzeitraum und die Vertragslaufzeit nicht identisch sind, können Referenzen benannt werden, die mit mindestens 18 Monaten in den Referenzzeitraum fallen.- Es wurden durchschnittlich mindestens 100 Schüler pro Schuljahr betreut.- Im Rahmen der Trägerschaft wurden Kooperationsangebote mit Vereinen, Musikschulen oder anderen Institutionen angeboten.- Mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB erbracht worden sein- Die Überprüfung der Referenz muss zu einem positiven Ergebnis führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss. - Geeignete Referenzen (Mindestanforderung!)
Wir weisen darauf hin, dass auf gesondertes Verlangen innerhalb einer von uns festgesetzten Frist eine von Ihnen unterzeichnete Erklärung vorzulegen ist, aus der hervorgeht, dass im Falle einer Auftragserteilung eine Versicherung in angemessener Höhe besteht bzw. abgeschlossen wird. - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B.
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
1. Aufgrund der Regelungen des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht u.U. ein Zuschlagsverbot an Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Der Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von diesen Regelungen erfasst ist, ist durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU zu erbringen. Eine Zuschlagserteilung ohne Vorlage dieser Eigenerklärung ist ausgeschlossen.
2. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung zur berücksichtigen. Auf die entsprechenden Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW wird verwiesen.