Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Anlieferung von Mittagsverpflegung als Warmverpflegung (Cook & Hold) für die städtischen Kindertagesstätten in Hürth.
Es wird auf die loseigenen Angaben verwiesen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2028. Es besteht die Option einer einseitigen Vertragsverlängerung durch die Stadt Hürth bis zum 31.07.2029.
Eine erneute Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist - vorbehaltlich einer eventuellen Vertragsverlängerung - für das 1. Halbjahr 2028 vorgesehen.
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 6 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 7 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Sofern Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden dürfen bzw. müssen, sind diese innerhalb von sechs Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Angaben Formblatt "Zuschlagskriterien" um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung dieser Unterlagen ist nach § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (521 EU)
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:- Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderungen:Zur Sicherstellung etwaiger Schadensersatzansprüche ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragszeit in folgender Höhe nachgewiesen:- für Personen- und Sachschäden: mind. 5.000.000 EUR- für Vermögensschäden: mind. 500.000 EUR
Aufgrund der Regelungen des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht u.U. ein Zuschlagsverbot an Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Der Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von diesen Regelungen erfasst ist, ist durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (523 EU) zu erbringen. Eine Zuschlagserteilung ohne Vorlage dieser Eigenerklärung ist ausgeschlossen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:- ggf. Angaben zur Präqualifizierung- Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)- wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:- Benennung von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Art der belieferten Einrichtung, Anzahl der jährlichen Essen- Erklärung zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)- Erklärung zum Umweltmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderungen:1. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz zu benennen und zu beschreiben. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt:- Die Referenz wurde in den letzten drei Jahren bezogen auf das Ende der Angebotsfrist erbracht und die Vertragslaufzeit muss bei mindestens 12 Monaten liegen. Sofern der Referenzzeitraum und die Vertragslaufzeit nicht identisch sind, können Referenzen benannt werden, die mit mindestens 12 Monaten in den oben genannten Referenzzeitraum fallen.- Es handelt sich um die Versorgung einer Kindertagesstätte, Offenen Ganztagsschule oder einer vergleichbaren Einrichtung.- Es müssen jährlich mindestens 15.000 Essen herausgegeben werden.- Die Überprüfung der Referenzen muss zu einem positiven Ergebnis führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.2. Die Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines HACCP/Eigenkontrollsystems ist zu bestätigen und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachzuweisen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B.
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung zur berücksichtigen. Auf die entsprechenden Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW wird verwiesen.
Herstellung und Lieferung von Warmverpflegung für drei Kindertagesstätten in den Stadtteilen Efferen und Hermülheim:
Hürther Strolche, Krankenhausstraße 93a, 50354 Hürth:Herstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 x wöchentlich Dessert für 4 Gruppen, ca. 78 Kinder - Lieferzeit: 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr Ausgabe: 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mobilé, Lortzingstraße 150, 50354 HürthHerstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 x wöchentlich Dessert für 4 Gruppen, ca. 70 Kinder - Lieferung: 11:30 Uhr bis 11:40 Uhr Ausgabe: 12:10 Uhr bis 12:40 Uhr
Löwenstein, Johanna-Löwenstein-Straße 23-29, 50354 HürthHerstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 x wöchentlich Dessert für 2 Gruppen, ca. für 35 Kinder - Lieferung: 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr Ausgabe: 12:15
Herstellung und Lieferung von Warmverpflegung für drei Kindertagesstätten in den Stadtteilen Fischenich, Alt-Hürth und Kendenich:
Sonnenland, Heinrich-Fuß-Straße 11, 50354 HürthHerstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 x wöchentlich Dessert für 2 Gruppen, ca. 44 Kinder Lieferzeit: 10:30 Uhr bis 10:45 Uhr. Ausgabe: 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Burgwichtel, Adolf-Dasbach-Weg 5, 50354 HürthHerstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 x wöchentlich Dessert für 5 Gruppen, ca. 101 Lieferzeit: 11:00 Uhr bis 11:10 Uhr. Ausgabe: 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Regenbogen-Fische, Matthiasstraße 56, 50354 HürthHerstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 x wöchentlich Dessert für 4 Gruppen, ca. 76Lieferzeit: 11:10 Uhr bis 11:25 Uhr. Ausgabe: 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Herstellung und Lieferung von Warmverpflegung für drei Kindertagesstätten in den Stadtteilen Hermülheim und Berrenrath:
Wibbelstätz, Bonnstraße 40, 50354 HürthHerstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 x wöchentlich Dessert für 6 Gruppen, ca. 117 KinderLieferzeit: 10:45 Uhr bis 11:00 Uhr. Ausgabe: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kunterbunt, Cäcilienstraße 1, 50354 Hürth Herstellung und Lieferung von Warmspeisen und 3 wöchentlich Dessert für 5 gruppen, ca. 99 Kinder. Lieferzeit: 11:20 Uhr bis 11:30 Uhr. Ausgabe: 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr.