Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit nutzbaren Räumen für die Bürger/innen der Stadt
Lieferung und Montage der Fenster und Türanlagen im Holzmassivbau
Neubau Nordstrasse
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Holzmassivbau mit Holzschindelfassade und Dach. PV Anlage und Wärmepumpe
Rechnungsstellung per PDF an rechnung@radevormwald.de
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Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm § 124 Abs. 2 GWB iVm § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 -
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt desVergabeverfahrenss von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechte verstößt Verpflichtungen verstoßen hat,
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Abs. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung über 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 1,5 Mio. EUR für Sachschäden oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Auf Verlangen sind insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:- Versicherungsnachweis über das Bestehen der geforderten Berufshaftpflichtversicherung
Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, musssein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein.
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen- Eigenerklärung Mindestlohngesetz- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Auf Verlangen sind insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen sind insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:- Auszug Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO NRW- Auszug Handelsregister- Nachweis über die Eintragung in der Industrie- und Handelskammer- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Auf Verlangen sind insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:- Anzahl der Arbeitskräfte laut Eigenerklärung zur Eignung- Referenznachweise laut Eigenerklärung zur Eignung
Da es sich um eine Fördermaßnahme handelt ist der Ausführungstermin zwingend einzuhalten.