Die Stadt Radevormwald plant im Stadtteil Bergerhof die Errichtung eines neuen Bildungszentrums. Für 232 Schüler und Schülerinnen entsteht dabei eine neue 2-zügige Grundschule mit einer Einfeldsporthalle sowie eine 5-gruppige Kita für rund 90 Kinder. Das geplante Bildungszentrum bündelt die drei eigenständigen Gebäude unter "einem gemeinsamen Dach" mit dem pädagogischen Ziel, den Kindern den Übergang aus der Kita in die Grundschule zu erleichtern. So entsteht zukünftig ein Ensemble aus Grundschule, Sporthalle und Kita, welches städtebaulich als "Campus" mit einer zentralen Zugangssituation zu allen Bereichen und Funktionen wahrgenommen wird.
Planungsleistungen und Bauausführung
Hausnummer ist noch nicht bekannt. Wird mit der Baugenehmigung erteilt.
Rechnungsstellung per PDF an rechnung@radevormwald.de
Soweit vorgesehen, werden fehlende Erklärungen / Unterlagen einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm § 124 Abs. 2 GWB iVm § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt desVergabeverfahrenss von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechte verstößt Verpflichtungen verstoßen hat,
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Abs. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 EUR sowie für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE)
- Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
- Nachweis von insgesamt mindestens 15.000.000,00 EUR (netto) Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Eine "Addition" bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder nicht möglich.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular "Verpflichtungserklärung").
- Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau) handelt undo das Projekt eine BGF von mindestens 5.000 m2 gesamt undo mindestens ein Projektvolumen von EUR 10.000.000,00 netto für die KG 300 und 400 aufweist undo in den Jahren letzten 10 Jahren fertiggestellt wurde.
- Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung).
- Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung).
- Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 5 Geschäftsjahren (mindestens 12 festangestellte Mitarbeitende)
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungs-fähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen
Kita oder Sporthalle (1 Punkt)Bildungsbau (5 Punkte)Kita oder Sporthalle und Bildungsbau (10 Punkte)
Werk- und Montageplanung (1 Punkt)Werk - und Montageplanung und LP5 HOAI (5 Punkte)
Projektvolumen Kostengruppen 300 und 400 mindestens- 10.000.000EUR netto (1 Punkt)- 15.000.000EUR netto (3 Punkte)- 20.000.000EUR netto (5 Punkte)
siehe Vergabeunterlagen