Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit nutzbaren Räumen für die Bürger/innen der Stadt
Fassade und Dach mit Holzschindeln verkleiden.
Neubau Nordstrasse
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Holzschindelfassade und Dacheindeckung.
./.
Rechnungsstellung per PDF an rechnung@radevormwald.de
nachgefordert nach den gesetzlichen Bestimmungen der VOB/A EU
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm § 124 Abs. 2 GWB iVm § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung
Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 -
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Abs. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124
§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt desVergabeverfahrenss von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechte verstößt Verpflichtungen verstoßen hat,
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nicht älter als 12 Monate
Anzahl Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über die Eintragung in der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nicht älter als 12 Monate
Referenznachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): drei Referenznachweise in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Schindeldeckung) vergleichbar sind und mindestens aus folgende Angaben bestehen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggfls. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nicht älter als 12 Monate
Da es sich um eine Fördermaßnahme handelt ist der Ausführungstermin zwingend einzuhalten.