Ingenieurleistungen zur Kanalinstandhaltung und -setzung Pulheim 2025-28, Fortführung der baulichen Kanalinstandhaltung und -setzung gem. SüwVO Abw im Stadtgebiet Pulheim
Ingenieurleistungen zur baulichen Kanalinstandhaltung in Pulheim. Gegenstand dieser Ingenieuranfrage ist die vollständige Planung, Ausschreibung und Bauleitung eines Teils der erforderlichen baulichen Sanierungen an der Ortskanalisation Pulheim
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Abgabe seines Angebotes über die Örtlichkeit (inkl. An- und Abfahrtswege) zu informieren.
keine
u.a. Regelungen der UVgO sowie nationale sondergesetzliche Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 123 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GWB
§ 123 Abs. 1 Nrn. 4, 5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nrn. 6, 7, 8, 9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Umsatz - Mit dem Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens (mindestens 450.000,00 EUR), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Arbeitskräfte - Mit dem Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Ausgeführte Leistungen - Mit dem Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Berufsregister - Mit dem Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnortes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr)
Einzureichende Unterlagen: - Gültige(r) Nachweis(e) über die Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gültige(r) Nachweis(e) (nicht älter als 1 Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 1 Jahr)