Bundesstadt Bonn, Umstellung CVS-Vertrag Civitec (jetzt RegioIT) auf Company Profe...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer Rheinland
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer Rheinland
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64200000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Umstellung CVS-Vertrag Civitec (jetzt RegioIT) auf Company Professional Solutions Vertrag der Telekom (24 Monate)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Beschaffung betrifft den Abschluss eines CPS-Vertrags (Company Professional Solutions) mit der Deutschen Telekom für den Zeitraum von Januar 2026 bis Dezember 2027. Ziel ist es, die Telekommunikationsinfrastruktur der Stadt Bonn während der Übergangsphase sicherzustellen, da eine umfassende Untersuchung der Technik und eine Neuausrichtung des Systems bis 2027 erfolgt.

Der CPS-Vertrag ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Abrechnung der Telefonanschlüsse, wobei Anschlüsse mit hohem Gesprächsaufkommen eine Flatrate erhalten und selten genutzte Anschlüsse, wie Notrufnummern, einen günstigeren Tarif. Dieser Vertrag ist notwendig, um die städtische Kommunikationsinfrastruktur kosteneffizient und gleichzeitig ausfallsicher weiterzuführen, bis die neue Infrastruktur 2027 implementiert ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Durch die Konsolidierung des Leistungsportfolios zu reinen IT-Leistungen hat die Regio IT der Bundesstadt Bonn den bestehenden CVS-Vertrag zum 31.12.2025 ordentlich gekündigt. Der technische Auftragnehmer und Hersteller des Telekommunikationssystems war seit Beginn des Vertrages die Deutsche Telekom.

Im Rahmen der Vorbereitungen für den Stadthausumzug bis 2027 und der seit Corona festgestellten Veränderungen in der Arbeitsweise sowie der zukünftigen Nutzung von Arbeitsplätzen führt 10-23 gemeinsam mit dem langjährigen Auftragnehmer Telekom eine umfassende Untersuchung der Kommunikationsinfrastruktur und der zugehörigen Technik der Bundesstadt Bonn durch. Diese Untersuchung wird in einem separaten Vergabeverfahren beauftragt und betrachtet alle 600 Telefonanschlüsse. Daraufhin wird ein neues Telekommunikationskonzept, um die Technik bedarfsgerecht und zukunftsorientiert aufzustellen. Die Untersuchung wird 2027 abgeschlossen sein und laufende Lizenz- und Wartungsverträge sind bereits auf das Jahr 2027abgestimmt.
Angestrebt wird für die Dauer von Januar 2026 bis Dezember 2027 ein Vertrag mit der Deutschen Telekom als Dienstleister im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach §14 Abs.4 Nr.2 b VGV abzuschließen und nach der Untersuchung der Infrastruktur neu auszuschreiben.

Durch die Jahrzehnte lange Erfahrung mit der vorhandenen Infrastruktur und Systemischen Einstellungen ist die deutsche Telekom ist der einzige Anbieter, der den Betrieb und die Ausfallsicherheit garantieren kann. Die Umstellung des Vertrages und gleichzeitig der Übergang des Regelbetriebes auf einen anderen Dienstleister wäre in der Interimszeit mit technischen und organisatorischen Risiken verbunden, die den Betrieb und die Ausfallsicherheit des TK-Systems gefährden. Der Ausfall des Systems würde für die Stadtverwaltung eine erhebliche Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung darstellen bzw. unmöglich machen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Kenntnisse und notwendigen Geräte des bisherigen Auftragnehmers nahtlos auf den neuen Auftragnehmer übergehen. Gleichzeitig würde die Vergabe des Regelbetriebes der Anlage an ein anderes Unternehmen, die Untersuchung der Kommunikationsinfrastruktur durch die Telekom eine dauerhafte Wissens- und Erkenntnissynchronisation mit sich ziehen, die das Ergebnis aufgrund unterschiedlicher Interessen der Unternehmen gefährden könnte.

Die Telekom bietet der Stadt Bonn einen eigenen CPS (Company Professional Solutions) Vertrag an, der in der Art an den bisherigen Civitec bzw. Regio IT-Vertrag angelehnt ist. Ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zum alten Vertrag besteht darin, dass die Abrechnung der Anschlüsse nicht ausschließlich pauschal (Flat) erfolgt. Anschlüsse mit einem besonders hohen Gesprächsaufkommen sollen mit einer Flat ausgestattet werden (CPS Festnetz-Mobil Flat). Anschlüsse, die nur in besonderen Situationen genutzt werden - wie beispielsweise Notrufanschlüsse in Turnhallen oder Aufzügen - werden mit dem CPS Basic Tarif ausgestattet.

Durch diese flexiblere Abrechnungsstruktur können sowohl häufig genutzte als auch selten benötigte Anschlüsse kosteneffizienter betrieben werden, was zu Einsparungen führen wird. Dieses Vertragsmodell soll den Rückfall in kostenintensivere AGB-Verträge verhindern. Das Angebot ist nach unserer Einschätzung wirtschaftlich und angemessen.

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
0

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Deutsche Telekom Geschäftskunden GmbH, 40547 Düsseldorf
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Deutsche Telekom Geschäftskunden GmbH
Bonn HRB 19168
Großunternehmen
Am Seestern 3
40547
Düsseldorf
Deutschland
DEA37
georg.schweihofen@telekom.de
+49 2118859-6231
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.05.2025

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung