Rohbauarbeiten Feuerwehr Birk
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.07.2025
29.07.2025 12:00 Uhr
29.07.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zentrale Vergabestelle Stadt Lohmar
053820028028-31001-44
Rathausstraße 4
53797
Lohmar
Deutschland
DEA2C
Vergabe@Lohmar.de
+49 224615-141
+49 224615-700141

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
05382006006-31001-21
Postfach 1551
53705
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Kommunalaufsicht
kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
+49 2241130

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
05382006006-31001-21
Postfach 1551
53705
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Kommunalaufsicht
kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
+49 2241130

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45223220-4
45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rohbauarbeiten Feuerwehr Birk

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Lohmar beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrhauses Birk in der Zur neuen Schule 10, in 53797Lohmar.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lohmar
Deutschland
DEA2C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXVCYYDYT09GLKGE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex:
support.cosinex.de
Tel.: +49 234 298796 0

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zu Arbeitskräften im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_VVB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_VVB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_VVB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Eintragung im Berufsregister im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_VVB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_VVB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Angaben über den Gesamtumsatz im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_VVB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Es gelten die Bedingungen der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A und Teil B" (VOB/A und VOB/B) in Verbindung mit den "Besonderen Vertragsbedingungen", den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen", Besondere Vertragsbedingungen (VVB 214) sowie die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetztes Nordrhein Westfalen" (BVB TVgG NRW).

Siehe Besondere Vertragsbedingungen (VVB 214) in den Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Auftragsfall werden die Vertragsbedingungen des Landes NRW (512 EU) und die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (513EU) Vertragsbestandteil.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung