Gebäudereinigung in einzelnen Liegenschaften der Stadt Lohmar
Ausschreibung der Gebäudereinigung in einzelnen Liegenschaften der Stadt Lohmar in einem Los
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch um ein weiteres Vertragsjahr.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Objekte befinden sich in Lohmar. Die genaue Aufstellung ist der Liste der Objekte und Ansprechpartner zu entnehmen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Angebotsunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Angebote die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen. Dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt. Den Bietern wird die Möglichkeit gegeben, die Objekte individuell nach Terminabsprache mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Gebäude zu besichtigen (Einzelheiten siehe Liste der Objekte). Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durchden öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachungder Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Angebotsunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Angebote die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex:support.cosinex.deTel.: +49 234 298796 0
Die Unterlagen werden im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert.
Angaben zu Arbeitskräften im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung Anlage 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung Anlage 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes Anlage 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung im Berufsregister im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung Anlage 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten.
Referenzen im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung Anlage 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung
Angaben über den Gesamtumsatz im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung Anlage 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)
Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung Anlage 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Zahlung der Vergütung gemäß § 5 dieses Vertrages erfolgt bargeldlos bei fristgerechter und ordnungsgemäß ausgeführter Reinigung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsprüfung. Die Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn der Auftraggeber sein Kreditinstitut angewiesen hat, den Rechnungsbetrag zu überweisen. Ergeben sich aus den nach § 4 vorzulegenden Nachweisen Gründe für Abzüge, können diese mit dem Abschlag des laufenden oder auch mit dem Abschlag für den darauffolgenden Abrechnungsmonat verrechnet werden.
Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.