Der Bieter hat auf gesondert Aufforderung des Ausschreibenden folgende Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes.. 2. Formular "Abfrage Unternehmensdaten für Eignungsprüfung"
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (national); Zur Bestätigung der Eintragung des Bieters / der Bieterin in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ist als Nachweis die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug, die Eintragung in der Handwerksrolle oder die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung