Trockenbauarbeiten
Die bestehende 2-zügige Gemeinschaftsgrundschule wird zur 3-zügigen Grundschule des gemeinsamen Lernens (Inklusion) ausgebaut.Hierfür erfolgen ein Teilabbruch, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in den verbleiben-den Bestandsgebäuden, sowie eine Ergänzung der vorhandenen Gebäudestruktur durch An- und Neubauten.Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die notwendigen Trockenbauarbeiten zur Errichtung von Unterdecken aus glatten Gipskartonplatten, teilweise mit Brandschutzanforderungen, von Rasterdecken mit akustischen Anforderungen, von hygienischen Rasterdecken, von Gipskarton-Ständerwänden, von Installationsständerwänden und von Trockenestrich. Im begrenzten Umfang sind dabei Abbruch- und Gerüstbauarbeiten durchzuführen.
Die Arbeiten umfassen:- ca. 172 m2 Unterdecken aus glatten Gipskartonplatten- ca. 212 m2 Unterdecken aus glatten Gipskartonplatten mit Brandschutzanforderung F90- ca. 2.645 m2 Rasterdecken akustisch wirksam- ca. 452 m2 Rasterdecken akustisch wirksam mit Gipskarton-Randfries- ca. 118 m2 hygienische Rasterdecke akustisch wirksam für den Küchenbereich- ca. 333 m2 Gipskarton-Ständerwände- ca. 93 m2 Installations-Ständerwände- ca. 206 m2 Abbruch Pliesterdecken mit Dämmstoffauflage aus Künstlichen Mineralfasern (KMF)- ca. 40 m2 Abbruch Unterdecken aus Gipskartonplatten- ca. 72 m2 Trockenestrich aus Gipsfaserplatten
Gerüste:- Bei Arbeitshöhen </= 3,50 m an Decken oder Wänden sind die Gerüste Nebenleistung VOB- Bei Arbeitshöhen größer als 3,5 m an Decken oder Wänden (in BT-1 EG, in BT-H EG und OG, in BT-F Teilbereich) sind die erforderlichen Gerüste in den jeweiligen Positionen für die genanntenDecken-/Wandhöhen mit einzukalkulieren, wie in den Positionen beschrieben.- Für die Treppenanlagen und den Luftraum in der Eingangshalle BT-2 sind Raumgerüste gemäßPositionen zu erstellen, die auch für Folgegewerke zum Gebrauch überlassen werden.
Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes wurde ein nachhaltiges Energiekonzept-für die Liegenschaft entwickelt. Für die Neubauten wird eine Unterschreitung der Anforderung aus dem Gebäudeenergiegesetz umgesetzt. Dabei werden insbesondere er-höhte Anforderungen an die wärmeschutztechnischen Qualitäten der Bauteile der Gebäudehülle eingehalten. In den Umbaubereichen werden die haustechnischen Anlagen saniert bzw. modernisiert. Für die Neubauten und das Bestandsgebäude Flachbau (BT-F) sind mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung vorgesehen, die einen optimierten Luftaustausch sicherstellen. In der Liegenschaft wird ein Wärmeerzeugersystem mit Wärmepumpe, Eisspeicheranlage und Solarkollektoren umgesetzt. Hierbei wird auch eine für den Sommer mögliche Kühlung der Neubauten durch das hierdurch entstehende Energiepotential berücksichtigt. Die Dächer der Neubauten werden als Gründach mit Photovoltaik- bzw. Solaranlagen errichtet. Für die Beleuchtungsanlagen sind effiziente LED-Leuchten vorgesehen. Durch den Erhalt von Altbausubstanz wird graue Energie eingespart.
Die bestehende 2-zügige Gemeinschaftsgrundschule wird zur 3-zügigen Grundschule des gemeinsamen Lernens (Inklusion) ausgebaut
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf derSeite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 14. August 2024 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.