Fassadenarbeiten
Herstellung einer Wärmedämmverbundsystem-Fassade mit Klinkerriemchen in 4 Bauphasen
Bauphase 1: voraussichtlich Mitte 2024 bis Ende 2024Bauphase 2: voraussichtlich Ende 2024 bis Ende 2025Bauphase 3: voraussichtlich Mitte 2025 bis Mitte 2026Bauphase 4: voraussichtlich Mitte 2026 bis Anfang 2027
Das Gebäude wird hauptsächlich mit Mineralwolldämmung gedämmt. Für die Herstel-lung wird kein Erdöl benötigt. Mineralwolle besteht hauptsächlich aus immer verfügbaren, natürlichen Rohstoffen und Recylingmaterial.
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf derSeite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 15. April 2024 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.