Planung und schlüsselfertige Errichtung des Neubau Interim Brandschutz Feuerwache Nord, Europa-Allee, Leverkusen-Opladen.
Die derzeit genutzte Feuer- und Rettungswache Nord (FRW Nord) in der Kanalstraße, entspricht baulich, technisch und funktional nicht mehr den Anforderungen des Feuerwehr- und Rettungsdienstes. Daher plant die Stadt Leverkusen einen Neubau am Standort "Auf den Heunen" in Opladen. Bis zur voraussichtlichen Fertigstellung Ende 2030 ist ein Interim für den Wachbetrieb erforderlich - dies ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 16.12.2024 beschlossen, die Brandschutzeinheiten vorübergehend auf ein städtisches Grundstück an der Europa-Allee in Opladen auszulagern. Das ebene, unbebaute Gelände (Flurstücke 834/835) eignet sich für eine temporäre Nutzung als Feuerwache.Basierend auf einem reduzierten Raumprogramm wurde eine Konzeption erstellt, die alle wesentlichen Funktionen des Brandschutzes berücksichtigt. Die Fahrzeughalle soll Platz für 4 Einsatzfahrzeuge und einen Waschplatz bieten. Eine 24-Stunden-Schicht besteht aus 16 Einsatzkräften, für die Bereitschafts-, Unterrichts-, Ruhe-, Sanitär- und Umkleideräume sowie Werkstattbereiche (z.B. Wäscherei, Logistik, Küche) vorgesehen sind.Die geplante Bruttogrundfläche beträgt ca. 3.630m2 (EG: 1.770m2; 1. OG: 1.370m2; 2. OG: 490m2). Die Außenanlagen inkl. Alarmausfahrt, 31 Stellplätzen und Erschließungsflächen nehmen ca. 2.250m2 ein.Die Stadt Leverkusen schreibt die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes samt Außenanlagen an einen Totalunternehmer (AN) aus. Dieser übernimmt Planung, Bau, Ausstattung sowie alle erforderlichen Prüfungen, Genehmigungen und Beratungsleistungen. Leistungen der Bauleitplanung sind nicht Bestandteil.Die Erschließung erfolgt über die Europa-Allee, eine signalisierte Alarmausfahrt ist auf der Ostseite vorgesehen. Der Bebauungsplan für das Gebiet befindet sich seit November 2024 im Verfahren und schafft das notwendige Planungsrecht. Der B-Plan sieht eine gewerbliche Nutzung inkl. Feuerwache vor.Nach Fertigstellung der neuen FRW Nord wird das Interim außer Betrieb genommen und einer neuen Nutzung zugeführt. Der Bebauungsplan ermöglicht auch künftig eine gewerbliche Weiternutzung.Vorgaben zur Bauweise und Materialwahl bestehen - abgesehen von planungsrechtlichen Vorgaben - nicht. Bieter sollen wirtschaftliche Lösungen innerhalb eines engen Zeitrahmens anbieten. Ziel ist die Übergabe des Gebäudes an den AG bis Ende 2027.Besondere Anforderungen an Schallschutz, Erschütterungsschutz und Brandschutz sind bei der Bauweise zu berücksichtigen. Zwar ist die Bauweise grundsätzlich freigestellt, jedoch ist eine Containerbauweise ("Raumzellen-Bauweise") ausgeschlossen. Modularisierte Bauweisen, z.B. mit Fertig- oder Halbfertigteilen, sind zulässig und werden vom AG als sinnvoll erachtet.Zudem sind Nachhaltigkeitsaspekte besonders zu berücksichtigen - darunter die Reduzierung von Flächenversiegelung und Emissionen, die sich auf die benachbarte Wohnbebauung aus-wirken können.
Nach §160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf derSeite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 21.08.2025 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrages folgende Unterlagen einzureichen, sofern er / sie nicht sämtliche Leistungen selber erbringt:1. Erklärung Bietergemeinschaft (sofern beabsichtigt): Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen aus § 6 EU (3) Nr. 2 VOB/A bzw. 43 VgV2. Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A bzw. § 47 VgV); sofern auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines Unternehmens oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, sind die Formblätter 235 VHB Bund ausgefüllt einzureichen.3. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden sollen, ist von dem Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das Formblatt VHB 236 - von den betreffenden Unternehmen einzureichen.
Achtung: Diese Unterlagen können nicht nachträglich eingereicht beziehungsweise nachgefordert werden. Sie müssen zwingend mit dem Angebot eingereicht werden, sofern eine Bietergemeinschaft oder eine Eignungsleihe beabsichtigt ist.
Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründenach den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise § 6e EU VOB/A, § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und § 19 Mindestlohngesetz. Diese werden in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgefragt. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen vonAusschlussgründen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.Der Registerauszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Formblatt 534b VHB NRW Gemeinsame Haftungserklärung bei Eignungsleihe (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nimmt die / der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Nachweis zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Bauleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Versicherungnachweisunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über die in der Auftragsbekanntmachung möglicherweise geforderten Mindeststandards genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Unternehmenshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Formblatt 233 - Nachunternehmen (sofern vorgesehen) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Als Nachweis für die Referenzprojekte (Ziffer 1) muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden, damit der Bewerber für das Verfahren als geeignet gilt, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen.Gewertet werden nur solche Referenzen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:- Lagerhalle (lichte Höhe 4,00 m) mit Aufenthalts-/Umkleideräumen- Schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau - mind. abgeschlossene LPH 5 und Beginn der LPH 8 gem. HOAI)- Gebäude wurden nicht in Raumzellenbauweise ("Containerbauweise") erstellt- Bruttogrundfläche (BGF) min. 2.500 m2- Investitionskosten min. 5,0 Mio. Euro netto (KGR 200 bis 700 gem. DIN 276)- Baubeginn nach dem 01.01.2019
Vom Bewerber sind jene 3 Referenzen zu benennen, welche für die Bewertung des Teilnahmeantrages herangezogen werden sollen.
Bepunktung vgl. Eignungsmatrix. - Angabe zu Referenzprojekten
Als Nachweis der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer 2) müssen für Kriterium 2.1 (Umsatz) mindestens 7,0 Mio. EUR netto nachgewiesen werden.Falls sich mehrere Unternehmen gemeinsam bewerben, werden die Umsatzzahlen der Unternehmen aufaddiert, die im Bewerberformular "Bewerbergemeinschaft" benannt wurden. - Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023 und 2024 muss mindestens 30 MA betragen.Falls sich mehrere Unternehmen gemeinsam bewerben, werden die Mitarbeiterzahlen der Unternehmen aufaddiert, die im Bewerberformular "Bewerbergemeinschaft" benannt wurden. - Durchnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Sofern in den Vergabeunterlagen nichts Anderweitiges bestimmt ist, gelten die Regelungen des § 16 VOB/B.
Für die Ausführung der Maßnahme eine ist eine Mängelbeseitigungsbürgschaft und eine Vertragserfüllungsbürgschaft erforderlich.
Bieter haben das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172) in der jeweils geltenden Fassung verpflichtend anzuwenden. Hierfür ist das Formblatt 513 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.