Dienstleistungsvertrag -Betreibervertrag für die städtischen Parkhäuser der Stadt Ratingen
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer auf Basis dieser Vereinbarung die nachfolgend genannten Parkierungsanlagen zur Bewirtschaftung ("Vertragsgegenstand"). Der Vertragsgegenstand besteht aus den Parkierungsanlagen Wallhöfe, Rathaus, Wallpassage, Arkadenhof, Medienzentrum sowie dem Parkplatz Kirchgasse. Zum Vertragsgegenstand gehören auch die gesamte bauliche Ausstattung sowie die gesamte technische und sachliche Betriebseinrichtung der Parkierungsanlagen. Bestandteil des Vertragsgegenstandes sind darüber hinaus die den Parkierungsanlagen dienenden Zu- und Abfahrten, Ein- und Ausfahrten, Wirtschaftswege sowie Zu- und Ausgänge. Die Bewirtschaftung des Vertragsgegenstandes geschieht im Wege der Vermietung von PKW-Stellplätzen zur Kurzzeit- oder Dauerparknutzung ohne Übernahme von Bewachungspflichten und ohne vertragliche Gewährung eines Versicherungsschutzes gegenüber den Mietern.
Weitere Details können dem Vertrag entnommen werden.
Stadtgebiet Ratingen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Preise, die angeboten werden sollen, müssen an zwei Stellen in dem unter Vergabeunterlagen) beigefügten Vertrag (Seite 7 und Seite 12 eingetragen werden. Die Stellen sind gelb gekennzeichnet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebotegemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantragunzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 28.07.2025, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 15.08.2025 um 10:00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Nachforderung von Unterlagen: Nachgeforderter werden alle Unterlagen mit Ausnahme vom Angebotsschreiben und LV. Sollte das Angebotsschreiben und/oder das LV fehlen, so ist das Angebot zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen.
Nicht nachgefordert werden: Angebotsschreiben (FB 213), Leistungsverzeichnis
es dürfen keine Mängel vorliegen
10_124_eigenerklaerung_lieferleistungen_dienstleistungen_neu.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
11__521_eu_eigenerklarung_ausschlussgrunde.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
12_523_eu-eigenerklaerung_sanktionen.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
08__Verpflichtungsgesetz_bei_Dienstleistungen.doc (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Sonstige Nachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Auf Verlangen der Vergabestelle sind von dem Unternehmen, das den Auftrag bekommen soll, weil es das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat im Rahmen der vergaberechtlichen Prüfung vorzulegen: Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft) jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher Unternehmen, wenn möglich öffentliche Unternehmen).
100% Preis, siehe 20250704_Vertrag_FINAL