Die Grundschule Bornheim wird um einen dreigeschossigen Anbau erweitert, ein Bestandsgebäude wird kernsaniert und aufgestockt. Die Umbauarbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb.
Die Wärme- und Kälteversorgung des Neubaus und des sanierten Gebäudeteils erfolgt zukünftig über eine Wärmepumpe mit thermischer Nutzung des Grundwassers. Dafür werden im Bereich des Schulhofs vier Brunnen, zwei Saug- und zwei Schluckbrunnen, benötigt.
Die Brunnenbauarbeiten umfassen
1. 3 Bohrungen (die vierte Bohrung wurde bereits als Testbrunnen durchgeführt)2. 4 Brunnenstuben mit Anschlüssen und technischer Ausstattung
Die Arbeiten Brunnenbohrung und Herstellung der Brunnenstuben werden in zwei Losen ausgeschrieben. Es ist möglich, nur ein Los anzubieten.Die Stadt Bornheim behält sich vor, die Lose getrennt voneinander zu beauftragen.
Johann-Wallraf-Schule
Preis
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter nachfolgende Anforderungen hinsichtlich seiner Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) erfüllen und ggf. vor Ausführungsbeginn nachweisen zu können:- Die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung ist im Unternehmen vorhanden.- Eine Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 inkl. Betrieblichen Managementsystem (BMS) oder gleichwertiges Zertifikat liegt vor.- Auf der Baustelle muss mindestens eine Person (Bohrgeräteführer) ein Qualifikationsnachweis nach DIN EN ISO 22475-1 oder mindestens gleichwertige Anforderungen mit Erfahrung im Bereich Geothermie
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/