Der Kreis Mettmann und die Stadt Wülfrath schreiben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Glas-/Rahmenreinigung in öffentlichen Einrichtungen beider Körperschaften europaweit aus. Hierzu wurde die gesamte Leistung in zwei Lose aufgeteilt.
Der Kreis Mettmann und die Stadt Wülfrath schreiben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Glas-/Rahmenreinigung in öffentlichen Einrichtungen beider Körperschaften europaweit aus. Hierzu wurde die gesamte Leistung in zwei Lose aufgeteilt.Los 1: Glasreinigung Objekte des Kreises Mettmann mit einer Reinigungsfläche von ca. 26.712,96 m2 Los 2: Glasreinigung Objekte der Stadt Wülfrath mit einer Reinigungsfläche von ca. 11.199,68 m2
Dieser Vertrag tritt am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt hat.
Objekte im Gebiet des Kreises Mettmann und der Stadt Wülfrath gem. den Vergabeunterlagen
2029
Sämtliche im Objekt eingesetzte Mittel frei von Formaldehydausdunstungen sein. Desinfektionsmittel müssen in der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) eingetragen sein und den Richtlinien entsprechend eingesetzt werden.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.11.Für die Bewertung werden die Angebotswerte, die Produktivstunden sowie Angaben zur ein-gesetzten Objektleitung des Bieters bewertet. Die Bewertung erfolgt je Los.Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot, das die meisten Gesamtpunkte erhalten hat. Die maximal mögliche Punktzahl beträgt 100. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt berücksichtigt:Angebotswert - Gewichtung 55%Produktivstunden - Gewichtung 45%Die Gewichtung der Punktzahlen erfolgt gemäß den oben genannten Vergabekriterien. Die Summen der daraus resultierenden Punktzahlen stellen das Ergebnis der Bewertung dar.12. Zu Los 2.Die Ausschreibung wird für die Stadt Wülfrath, Der Bürgermeister , Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath durchgeführt.
Wertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden.
Eröffnetes Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
Einzureichende Unterlagen: - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Benennung von drei vergleichbaren Referenzkunden aus den letzten fünf Jahren unter Angabe von Ansprechpartnern und Kontaktdaten ist erforderlich.
Einzureichende Unterlagen:- 324 EU - Angebotsschreiben - 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Haftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Mindestversicherungssumme beträgt- bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR - bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- EUR - bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,- EUR - bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,- EUR - bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 50.000,- EUR und zwar unter ausdrücklicher Freistellung des AG von einer Inanspruchnahme Dritter aufgrund solcher Schäden.
- Preisblätter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). - 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Vordrucke 531 - 534b EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Glasreinigung inklusive Rahmen für die Objekte des Kreises Mettmann
Glasreinigung inklusive Rahmen für die Objekte der Stadt Wülfrath